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3.5 Stichprobenverfahren

Ein Stichprobenverfahren enthält Regeln, die festlegen, wie das System den Stichprobenumfang berechnet (Stichprobenart) und wie ein Prüfmerkmal bewertet werden muss (Bewertungsmodus).
Kurzum, ein Stichprobenvefahren kann einfach, um den Anwender während der Ergebniserfassung die Eingabe zu erleichtern, oder um auch den Stichprobenumfang über einen Stichprobenplan zu berechnen, eventuell mit einer Dynamisierung kombiniert, komplex aufgebaut sein.
In Folgendem werden einfache bis komplexe Beispiele gezeigt. Die Transaktionen zum Bereich Stichprobe finden Sie im Menü an folgender Stelle (Bild 1):

Das Stichprobenverfahren stellt immer die Basis dar und kann mit einem Stichprobenplan und/oder Dynamisierungsregel kombiniert werden.

Bild 1

Im rechten Bild (Bild 2) sehen Sie TA’s, und auf einige wird im folgenden Text eingegangen.

Diese TA’s sind verlinkt.

Zum StichprobenplanZur DynamisierungsregelZur TA Dynamisierungsregel zuordnenZur TA Stichprobenverfahren zuordnenVerwendungsnachweis Stichprobenverfahren

Bild 2

Stichprobenverfahren anlegen:

Basierend auf zwei Szenarien wird das Anlegen von Stichprobenverfahren gezeigt.

Im 1. Szenario wird ein Beispiel gezeigt, indem jeweils Stichprobenverfahren für

angelegt werden. Diese Stichprobenverfahren dienen dazu, den Anwender während der Prüfergebniserfassung von manuellen Prüfergebnisbewertung zu befreien. Im 2. Szenario wird als Variante die Verküpfung mit einem Stichprobenplan gezeigt.
Um ein Stichprobenverfahren anzulegen, rufen Sie die Transaktion QDV1, Stichprobenverfahren anlegen, auf:

Als Beispiel (1) für ein Stichprobenverfahren für quantitative Merkmale mit Grenzwerte wird das Verfahren NUM1 angelegt (Bild 3).

Die Bezeichnung für das Verfahren kann aus 8 alphanumerischen Zeichen bestehen.

Bild 3

Über die Schaltfläche können sie natürlich auch ein Stichprobenverfahren auf einer Vorlage basierend anlegen.

Nach der Eingabe der Bezeichnung drücken Sie die Schaltfäche Stichprobenverfahren.

Bild 4

Vergeben Sie in dem Feld Kurztext (Bild 4) eine möglichst sprechende Bezeichung für das Stichprobenverfahren ein.

Da Sie sicher mehrere Verfahren benötigen, müssen Sie sich aufgrund der begrenzten Zeichenzahl darüber Gedanken machen, welche Informationen Sie dem Anwender zur Verfügung stellen müssen, damit dieser in den weiteren Anwendungen (Prüfplan) das passende Verfahren auswählen kann.

Für diese Szenario wird von einem festen Stichprobenumfang, also unabhängig vom Prüflosumfang, ausgegangen. Deswegen wird hier im Feld Stichprobenart Feste Stichprobe gewählt.

    Bild 5 zeigt Ihnen die Auswahlmöglichkeiten.

    Bild 5

    Stichprobenplan, 2. Szenario

    Als Bewertungsmodus wird hier Mittelwert im Toleranzbereich gewählt, da dieses Verfahren für Prüfmerkmale mit einem Toleranzwert (unterer oder oberer Grenzwert) oder einem Toleranzbereich verwendet werden soll.

    Bild 6 zeigt Ihnen einen Ausschnitt der Auswahlmöglichkeiten.

    Bild 6

    Im Bereich Prüfpunkte wird die Option ohne Prüfpunkte gewählt, da dieses Verfahren nicht für Prüfungen genutzt werden soll, die weitere Informationen über das zu prüfende Objekt, wie z. B. Probennahmestelle oder Kiste Nr. nn, erwarten. Sollen derartige Zusatzinformationen mit erfasst werden, ist die Option Freie Prüfpunkte zuwählen.
    Die Option Probenverwaltung ermöglicht es Ihnen, dieses Verfahren für Qualitästprüfungen zu nutzen, die auf eine aktive Nutzung der Komponente Probenverwaltung (QM-IM-SM) basieren. Dadurch wird natürlich die Komplexität der Prüfungen erhöht, deswegen sollten Sie auch hier eine Aufwands-Nutzen-Betrachtung durchführen!
    Die Option Instandhaltung ist in Zusammenhang mit Prüfungen der technischen Instandhaltung zu sehen (Prüflos und Equipment).

    Im Bereich Verwendungskennzeichen können Sie erkennen, ob das Verfahren schon in einem Prüfplan verwendet (Verwendung im Plan) wurde und daher nicht mehr gelöscht, sondern nur noch gesperrt (Sperrkennzeichen) werden kann. In Bild 4, obwohl diese Stichprobenverfahren gerade angelegt wird, ist das Verwendungskennzeichen schon gesetzt. Es hat Beispielcharakter!

    Nachdem Sie die nötigen Eingaben gemacht haben, gehen Sie mit der -Taste, oder F5, weiter:

    Bild 7

    Dieses Verfahren soll nicht für SPC-Merkmale genutzt werden (siehe allg. zu SPC).

    Im Bild 8 sehen Sie einen Auszug aus den möglichen Regelkarten.

    In dem Feld Regel StprErmittlg (10, Feste Stichprobe) wird die Kennung des Funktionsbausteins gezeigt. Sie ist für einen Entwickler (Programmierer), für Programmänderungen, interessant.

    Bild 8

    Wenn im Bereich Sonderkennzeichen das Kennzeichen Keine Stufenwechsel aktiviert wird, wird für Prüfmerkmale, denen dieses Verfahren zugeordnet wurde, keine Qualitätslage geführt und somit auch kein Stufenwechsel durchgeführt. Da in diesem Szenario dieses Verfahren auch für dynamisierte Merkmale genutzt werden soll, wird das Kennzeichen nicht gesetzt.

    Im Bereich Mehrfachstichproben wird Option keine Mehrfachstpr. gewählt (siehe auch Stichprobenplan).

    Nach dem Drücken der Schaltfläche Stichprobe geben Sie den Stichprobenumfang ein:

    Prüfmerkmale, denen dieses Verfahren zugeordnet wird, erwarten ein Merkmalswert während der Ergebniserfassung.

    Schließen Sie die Eingabe ab und speichern das Stichprobenverfahren.

    Bild 9

    Im nächsten Beispiel (2) wird ein Stichprobenverfahren für quantitative Merkmale ohne Grenzwerte angelegt:

    Bild 10

    Dieses Beispiel unterscheidet sich nur durch die Einstellungen in den Bildern 10 und 11 von Beispiel 1.

    Durch den in Bild 10 eingestellten Bewertungsmodus und der Annahmezahl in Bild 11 wird jedes Prüfergebnis als “in Ordnung” angenommen.
    Die Annahmezahl “1” bedeutet, dass max. 1 fehlerhaftes Ergebnis (Einheit) erfasst werden kann.

    Bild 11

    Das nächste Beispiel (3) zeigt das Anlegen eines Stichprobenverfahrens für qualitative (attributive) Merkmale:

    Bild 12

    Mit Hilfe qualitativer Merkmale werden über Auswahlmengen Merkmalsausprägungen (z. B. Aussehen, Zustand) erfasst und somit als Bewertungsmodus Bewertung mit Ausprägungscode ausgewählt (Bild 12).
    Im nächsten Bild (Bild 13, Taste F5, Weiter) wird über die Schaltfläche Stichprobe der Stichprobenumfang auf 1 festgelegt (siehe auch Bild 9):

    Bild 13

    Die obigen 3 Beispiele aus dem 1. Szenario zeigen einfache Stichprobenverfahren als Bewertungshilfe während der Ergebniserfassung im Prüflos. Im Prüfplan können Sie diese Stichprobenverfahren mit Dynamisierungsregeln, die nicht an einem Stichprobenplan gebunden sind, kombinieren.

    Customizing Stichprobe Hinweise zum Stichproben-Customizing!


     In den folgenden 2. Szenario wird die Kombination mit einem Stichprobenplan gezeigt.

    2. Szenario: Verknüpfung mit einem Stichprobenplan

    Um ein Stichprobenverfahren mit einem Stichprobeplan zu verküpfen, wählen Sie als Stichprobenart Stichprobenplan verwenden und den gewünschten Bewertungsmodus, hier als Beispiel Mittelwert im Toleranzbereich (quantitatives Merkmal), aus (Bild 14):

    Bild 14

    Im nächsten Bild (F5) wählen Sie im Feld Stichprobenplan den gewünschten oder von Ihnen vorher angelegten Stichprobenplan, hier als Beispiel PL1 Stichprobenplan 1, aus:

    Bild 15

    Abschließend müssen Sie eine Prüfschärfe über die Schaltfläche Zusatzdaten einstellen.

    Diese Prüfschärfe wird dann verwendet, wenn Sie keine Dynamisierungsregel nutzen oder die Option Kein Stufenwechsel gewählt haben (Bild 16).

    Speichern Sie das Stichprobenverfahren.

    Während des Speichervorgangs gibt das System Ihnen Gelegenheit, das Stichprobenverfahren mit einer schon angelegten Dynamisierungsregel zu verknüpfen. Ist die Dynamisierungsregel angelegt, drücken sie die Ja-, im anderen Falle die Nein-Schaltfläche.

    Bild 16

    Erlaubte Beziehung anlegen

    Bild 17

    Im Nein-Fall können Sie nach dem Anlegen der Dynamisierungsregel die erlaubte Beziehung über die TA QDB1, Dynamisierungsregel zuordnen, herstellen (Bild 18).

    Zur TA Dynamisierungsregel zuordnen

    Bild 18

    MethodenArbeitsplatz

    Die in dieser Domäne dargestellten Grafiken, Bildschirmabzüge oder verwendete Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. können auch ohne besondere Kennzeichnung Marken sein und als solche den gesetzlichen Bestimmungen unterliegen.
     

    Version vom 05.01.2009

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