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4.1 Manuelle Prüfloseröffnung

Über die Transaktion QA01, Prüflos anlegen, können Sie, beispielsweise im Fehlerfall oder zu Kontroll-/Dokumentationszwecken, zum erforderlichen Prozessschritt manuell ein Prüflos anlegen.

1. Beispiel:

Dieses Beispiel (Bild 1) zeigt das Eingangsfenster zum Anlegen eines manuellen Prüfloses im wahrsten Sinne des Wortes. Prüflose dieser Herkunft haben keinen Bezug zu einem Prozessschritt und sind auch nicht bestandsrelevant. Diese Prüflose sollten Sie nur zu Kontroll- / Dokumentationszwecken anlegen.

Planvewendung / Prüfarten / Prüflosherkunft

Bild 1

Hier müssen Sie Angaben bezüglich Material und Werk machen und natürlich die Prüflosherkunft 89, zur manuellen Prüfloserzeugung, auswählen.
Nachdem Sie auf dem folgenden Fenster Angaben zum Prüflosmenge und bei Chargenpflicht eine Charge zugeordnet haben, speichern Sie das Prüflos. Durch das Speichern wird das Prüflos angelegt.
Sollte sich das Prüflos sich z. B. während der Prüfergebniserfassung nicht so Verhalten wie Sie es erwarten, dann achten Sie auf den Prüflosstatus!


2. Beispiel:

Im 2. Beispiel legen Sie manuell ein Prüflos zu einem (Produktions-) Prozessauftrag an. Hier wählen Sie das Werk und die Prüflosherkunft 04 aus (Bild 2):

Bild 2

Das Bild 2 erscheint nachdem Sie die Enter-Schaltfläche gedrückt haben. In dem Feld Auftrag müssen Sie den gewünschten Auftrag auswählen. Aus diesem Auftrag liest das System die fehlenden Angaben wie z. B. Material und Charge aus und trägt sie in das Prüflos ein.

3. Beispiel:

Das 3. Beispiel zeigt die Prüfloseröffnung zu einem Wareneingang zur Bestellung (Bild 3):

Bild 3

Nachdem Sie obige Angaben (Material, Werk, Prüflosherkunft) gemacht haben, müssen Sie die in Bild 4 gezeigten Pflichtangaben (Prüflosmenge, Lieferant, Einkaufsorg.) vervollständigen:

Bild 4

Besteht für das Material Chargenpflicht, ist auch die dementsprechende Charge einzutragen.

Anhand der Beispiele 2 und 3 können Sie nun sicher erkennen, dass bei automatischer Prüfloseröffnung doch komplexe Vorgänge unbemerkt vom Anwender ablaufen!

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Die in dieser Domäne dargestellten Grafiken, Bildschirmabzüge oder verwendete Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. können auch ohne besondere Kennzeichnung Marken sein und als solche den gesetzlichen Bestimmungen unterliegen.
 

Version vom 05.01.2009

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